Stiftungsberatung und Vermögensschutz

Bei der Deutschen Stiftungs Akademie (DSA) hat unser Gesellschafter eine Ausbildung zum Stiftungsberater erfolgreich abgeschlossen.

Wir können Sie daher bei der Gründung und Verwaltung von Stiftungen aller Art unterstützen. Ziel der Stiftungsberatung ist es, Einzelpersonen und Organisationen dabei zu unterstützen, Stiftungen effektiv und rechtskonform zu errichten und zu führen.

Stiftungsberatung

Vermögensschutz

In Steuern denken aber nicht lenken: Vermögen sichern.

Wir werden immer öfter gefragt, wie Vermögen geschützt werden kann vor bspw. dem Zugriff des Staates oder aber von Kindern

Oft stellt sich die Frage wie Vermögen geschützt werden kann vor dem Zugriff Dritter. Ebenfalls soll das Vermögen Ihnen zur Verfügung stehen. Aber geht so etwas überhaupt und wenn ja, ist das nicht alles viel zu komplex?

Natürlich ist so ein Schutz möglich und in der Praxis nicht unüblich!

Gestaltungen von der Stange sind hier aber nicht möglich. Ihre individuellen Wünsche und eben auch Ihre Lebenssituation und Lebensplanung sind entscheidend.

Familienstiftung

Was bedeutet eine Familienstiftung für Sie? Sie übertragen Teile oder Ihr ganzes Vermögen auf die Stiftung. Danach sind Sie ohne Vermögen und haben als Vorstand alles unter Kontrolle.

Eine Familienstiftung kann aber auch den Familienzusammenhalt fördern und bietet Schutz von Familienmitgliedern vor Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit.

Was passiert, wenn Sie als Unternehmer Insolvenz anmelden müssen?

Der Insolvenzverwalter kann auch auf Ihr Privatvermögen zugreifen sofern eine Geschäftsführerhaftung vorliegt. Das ist für Sie sehr bitter. In der Familienstiftung ist das Vermögen geschützt, da es ja nicht mehr Ihr Vermögen ist.

Was passiert bei pflichtteilsberechtigten Kindern?

Sie haben Sorge, dass Ihre Kinder Ihr Vermögen sinnlos versilbern. Die Familienstiftung kann im Rahmen des Stiftungszwecks die Kinder versorgen. Je früher Sie zu Lebzeiten Ihr Vermögen auf die Stiftung übertragen, desto geringer oder gar nicht können die Pflichtteilsansprüche bei Ihrem Tode gegen die Stiftung durch die Kinder angemeldet werden.

Zugewinnausgleichsforderungen können Ihr Vermögen empfindlich angreifen. Dieser Situation kann zu Lebzeiten vorgebeugt werden. Gleichzeitig sollten Sie aber auch die Flexibilität haben steuerfreie Vermögensübertragungen auf Ihren Ehegatten durchzuführen.