Ferchland Consulting Partners GmbH

Leistung · Steuergestaltung

Steuergestaltung. Immer individuell.

Steuergestaltung ist immer individuell. Wir lernen zuerst Ihre persönliche Situation kennen und entwickeln darauf aufbauend mit Ihnen eine Gestaltung, die zu Ihrer persönlichen und unternehmerischen Situation passt.

Beratungsgespräch am runden Tisch: Drei Frauen schauen auf ein Schema auf einem Notizblock, davor Holzbausteine KI-generiert
Ich bin ein DATEV SmartExpert DATEV Digitale Kanzlei 2025

Steuergestaltungen sind vielfältig. Hier einige Beispiele.

Steuerberatung neu gedacht heißt: Wir müssen Ihre persönliche Situation kennen und entwickeln darauf aufbauend mit Ihnen eine Gestaltung. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, hier können wir nur Beispiele nennen.

  • Unternehmen

    Holdingstruktur

    Ihr Unternehmen ist erfolgreich, sein Wert steigt stetig. Eine GmbH oder UG als Muttergesellschaft hält die Anteile an dem Unternehmen, Dividenden werden an die Mutter ausgeschüttet. Die Dividenden wie auch ein Anteilsverkauf Ihres Unternehmens unterliegen dann einem Steuersatz von lediglich 1,5 %. Ohne die Holdingstruktur müssten Sie bei einer Dividende, die direkt an Sie fließt, 25 % Kapitalertragsteuer zahlen. Das Modell hat sich in der jüngeren Vergangenheit zunehmend etabliert.

  • Unternehmen

    Verkauf des Unternehmens an sich selbst

    Es kann Sinn machen, ein Einzelunternehmen an eine zuvor gegründete eigene Kapitalgesellschaft zu verkaufen. Den Veräußerungspreis versteuern Sie begünstigt nach der sogenannten 1/5-Regelung. Der Verkauf sollte zu Beginn eines Jahres erfolgen, und Sie sollten in diesem Jahr kein wesentliches Einkommen beziehen. Das ist möglich, wenn Sie von der Tilgung des Kaufpreises aus Ihrer neuen Gesellschaft leben. In der GmbH können Sie den Kaufpreis abschreiben und damit die laufenden Steuern senken. Der Kaufpreis stellt Anschaffungskosten auf den GmbH-Anteil dar und kann bei einem Verkauf der Anteile vom Verkaufspreis wieder abgezogen werden.

  • Vermögen

    Vermögensverwaltende Gesellschaft

    Mittlerweile hat sich die vermögensverwaltende GmbH etabliert. Dabei sollten Sie eine langfristige Strategie verfolgen und ertragsstarke Immobilien und/oder Kapitalwerte und Beteiligungen sammeln und verwalten. Idealerweise erwerben Sie die Immobilien mit dieser Gesellschaft. Zum Beispiel können Renovierungsarbeiten mit anderen Einnahmen saldiert werden. Die Steuerbelastung beträgt lediglich Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer fällt nicht an.

  • Familie

    Familienpool

    Vermögen sichern und Nachfolge vorbereiten: Mit einem Familienpool, zum Beispiel in Form einer KG, können Sie schon zu Lebzeiten frühzeitig und sukzessive Vermögen steuerfrei auf Ihre Kinder oder Ehepartner übertragen. Sie übertragen dabei lediglich Kommanditanteile, haben weiter die Geschäftsführung inne und können selbst bestimmen. Schenkungsteuerlich ist das ein sehr einfaches und effektives Modell. Auch die laufende Einkommensteuerbelastung kann deutlich gesenkt werden, weil sich die Steuerlast auf verschiedene Schultern verteilt.

  • Familie

    Familienstiftung

    Familienstiftungen werden immer beliebter. Sie sind jedoch mit gemeinnützigen Stiftungen nicht zu verwechseln, es gibt verschiedene Formen von Stiftungen. Eine Familienstiftung unterliegt einer ähnlichen Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft, zum Beispiel eine GmbH. Die Steuerlast zu senken ist möglich. Allerdings stehen bei der Stiftung der Erhalt und die Absicherung des Vermögens im Vordergrund.

Marcus Ferchland, Steuerberater und Geschäftsführer

Ihr Ansprechpartner: Marcus Ferchland.

Marcus Ferchland ist Geschäftsführer von Ferchland Consulting Partners mit Standorten in Leipzig und Karlsfeld und seit 1998 Steuerberater. Bis 2001 war er in einer großen bundesweit tätigen Steuerberatungsgesellschaft und einer Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft tätig, mit Schwerpunkten sowohl in der Deklarations- als auch in der Gestaltungsberatung. 2001 machte er sich selbstständig, um Mandate komplett eigenverantwortlich zu beraten, und erwarb eine Kanzlei in Karlsfeld. Dort lag der Schwerpunkt zunächst vorrangig in der Nachfolgeberatung und der Umstrukturierung von Unternehmen nebst den Themen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.

„Überzeugt hat er mich nicht nur durch sein innovatives Denken im Bereich der Prozessoptimierung und Digitalität, sondern auch durch konstruktive Vorschläge in der Steuergestaltung.“
Panagiotis Karageorgos Google-Bewertung

Kontaktieren Sie uns noch heute.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Wir besprechen Ihre Situation und zeigen auf, wo wir konkret unterstützen können.

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Oder rufen Sie an: Leipzig +49 341 253789-0 Karlsfeld +49 8131 333188-8

Fragen zur Steuergestaltung.

Zu den Vorteilen eines Familienpools zählen die Bündelung des Vermögens und der Schutz vor Zersplitterung. Hinzu kommen eine ganzheitliche Strategie der Familie zum dauerhaften Erhalt und Aufbau des Vermögens und der fortdauernde Einfluss der Übergeber-Generation. Durch regelmäßige Schenkungen von Anteilen lassen sich die schenkungsteuerlichen Freibeträge nutzen, und es entsteht gezielt schenkungsteuerlich begünstigtes Vermögen. Die Einkünfte verteilen sich auf möglichst viele Personen, damit Progressionsvorteile und Grundfreibeträge genutzt werden. Bei Bestandsimmobilien entsteht neues Abschreibungspotenzial.

Dividenden und ein Anteilsverkauf unterliegen bei einer Holdingstruktur einem Steuersatz von lediglich 1,5 %. Dabei hält eine GmbH oder UG als Muttergesellschaft die Anteile an Ihrem Unternehmen, und die Dividenden werden an die Mutter ausgeschüttet. Ohne die Holdingstruktur müssten Sie bei einem Dividendenzufluss direkt an Sie 25 % Kapitalertragsteuer zahlen.

Eine Familienstiftung unterliegt einer ähnlichen Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft, zum Beispiel eine GmbH. Die Steuerlast zu senken ist möglich. Allerdings stehen bei der Stiftung der Erhalt und die Absicherung des Vermögens im Vordergrund. Mit gemeinnützigen Stiftungen sind Familienstiftungen nicht zu verwechseln.

Der Verkauf des Einzelunternehmens sollte zu Beginn eines Jahres erfolgen, und Sie sollten in diesem Jahr kein wesentliches Einkommen beziehen. Das ist möglich, wenn Sie in dem Jahr von der Tilgung des Kaufpreises aus Ihrer neuen Gesellschaft leben. Den Veräußerungspreis versteuern Sie begünstigt nach der sogenannten 1/5-Regelung.

Wollen Sie das Vermögen von Ihnen und Ihrem Ehepartner gleichmäßig im Wert aufteilen, können Sie im Anschluss die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Ihren Kindern besser nutzen. Bei einer Zugewinngemeinschaft bietet sich dafür im Vorfeld die sogenannte Güterstandschaukel zwischen den Ehegatten an. Dieser Vermögensausgleich wird nicht besteuert, sodass auch kein Freibetrag zwischen den Ehegatten angefasst wird. Danach können weitere Übertragungen auf die Kinder erfolgen, bei denen Sie die steuerlichen Freibeträge gezielter nutzen.

Die Gestaltungsberatung kann die Analyse der aktuellen Situation des Vermögens und der Ziele des Steuerzahlers beinhalten sowie die Entwicklung möglicher Gestaltungsszenarien, die die Belastung durch Erbschaft- und Schenkungsteuer minimieren. Dazu kann die Beratung bei der Auswahl der geeigneten Gestaltungsformen und -instrumente gehören, zum Beispiel Schenkungen zu Lebzeiten, Testamente, die Errichtung von Stiftungen oder Treuhandverfahren. Ebenso kann die Beratung bei der Umsetzung der gewählten Gestaltungsformen und -instrumente und bei der Erfüllung der steuerlichen Anforderungen und Pflichten dazugehören.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Wir besprechen Ihre Situation und zeigen auf, wo wir konkret unterstützen können.

Stand: Oktober 2026

Das könnte Sie auch interessieren.

Wir sind in Leipzig und Karlsfeld bei München für Sie da.