Lohn- und Gehaltsabrechnung

Das Lohnsteuerrecht wie auch das Sozialversicherungsrecht werden immer komplexer und komplizierter. Für Arbeitgeber bedeutet dies zeitintensive Arbeiten mit einem hohen Haftungsrisiko. Für kleinere und mittlere Betriebe ist es rentabler diese Arbeiten extern erledigen zu lassen. Unsere qualifizierten Mitarbeiter  erstellen für Sie die laufenden Lohnabrechnungen, führen die Lohnkonten und erledigen alle Meldungen für Sie.

Lohn und Gehaltsabrechnung

Wir legen für Sie bzw. Ihre Arbeitnehmer eine digitale Lohnakte an. Die Zuarbeit erfolgt durch Sie - Sie senden uns sämtliche Belege (Arbeitsverträge, Urlaubsanträge, Krankmeldungen etc.) digital über das System Kanzlei Online 4.0!

Hohe Abrechnungssicherheit

Übertragen Sie uns die Lohn- und Gehaltsabrechnung und profitieren Sie von einer höheren Abrechnungssicherheit, schnellen Auswertungen und der professionellen Erledigung folgender Leistungen:

  • Lohn- und Gehaltsverrechnung (auch per Mail nur mit SMART CARD s. insb. Online Service)
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben (auch per Mail nur mit SMART CARD s. insb. Online Service)
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankentagegeld
  • Beratung hinsichtlich der Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Beratung* bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen: Werk-, Dienst- und Freier Dienstvertrag
  • Beratung* bei der Erstellung von Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen
  • Beratung* bei der Erstellung von Dienstzeugnissen
  • Beratung bei der Beantragung und Einrichtung von Kurzarbeitergeld
  • Unterstützung bei den regelmäßigen Prüfungen vom Finanzamt, der BfA und Berufsgenossenschaften sowie Klärung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen

*ggf. in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt oder einem unserer Kooperationspartner

Reisekostenabrechnung

Unserer besonderer Service für Sie ist ein Reisekostenabrechnungsprogramm

Sollten Sie und Ihre Arbeitnehmer eine Vielzahl von Reisen zu den Kunden unternehmen, bieten wir Ihnen ein Reisekostenabrechnungsprogramm an, welches zum einen die gesetzlichen Erfordernisse einhält und zum anderen eine doppelte Erfassung von Reisekosten verhindert. Eine Verknüpfung mit der Finanzbuchhaltung / Kostenstellenrechnung / Excel ist gewährleistet, so dass Sie bei einer Weiterbelastung dieser Reisekosten an Ihren Kunden, diese zweifelsfrei und exakt vornehmen können.

Wir überprüfen die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestandteile und geben die Rechnung erst bei Einhaltung dieser Gesetzesvorgaben für die Mitarbeiter frei. Auf Wunsch nehmen wir für Sie auch sämtliche Überweisungen im Lohnbereich vor oder Sie erhalten die fertigen Vordrucke oder eine DTAUS Datei.