Steuergesaltung

Steuerberatung neu gedacht, bedeutet, dass wir Ihre persönliche Situation kennen müssen und darauf aufbauend eine Gestaltung mit Ihnen entwickeln.

Steuergestaltungen sind immer noch vielfältig!

Wir können an hier nur Beispiele nennen:

Steuergestaltung

Familienstiftungen

Familienstiftungen werden immer beliebter. Sie sind jedoch mit gemeinnützigen Stiftungen nicht zu verwechseln. Es gibt verschiedene Formen von Stiftungen. Familienstiftungen unterliegen einer ähnlichen Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft (bspw. GmbH). Die Steuerlast zu senken ist möglich. Allerdings stehen bei der Stiftung der Erhalt und die Absicherung des Vermögens im Vordergrund.

Holdingstruktur

Dieses Modell hat sich in der jüngeren Vergangenheit zunehmend etabliert. Sie haben ein erfolgreiches Unternehmen. Der Unternehmenswert steigt stetig. Eine GmbH oder UG (Muttergesellschaft) hält die Anteile an dem Unternehmen. Dividenden aus Ihrem Unternehmen werden an die Mutter ausgeschüttet. Die Dividenden wie auch ein Anteilserkauf Ihres Unternehmens unterliegt einem Steuersatz von lediglich 1,5%. Sie persönlich müssten bei einem Dividendenzufluss direkt an Sie ohne die Holdingstruktur 25% Kapitalertragsteuer zahlen.

Familienpool

Vermögen sichern und Nachfolge vorbereiten!

Mit einem Familienpool bspw. in Form einer KG können Sie zu Lebzeiten schon frühzeitig und sukzessive Vermögen steuerfrei auf Ihre Kinder oder Ehepartner übertragen. Dabei übertragen Sie lediglich Kommanditanteile.  Sie haben die Geschäftsführung inne und können weiter selbst bestimmen. Schenkungsteuerlich ein sehr einfaches und effektives Modell. Die laufende Einkommensteuerbelastung kann damit auch deutlich gesenkt werden, da die Steuerlast sich auf verschiedenen Schultern verteilt.

Vorteile eines Familienpools sind:

  • Bündelung des Vermögens und Schutz vor Zersplitterung
  • Ganzheitliche Strategie der Familie zum dauerhaften Erhalt und Aufbau des Vermögens
  • Sicherstellung des fortdauernden Einflusses der Übergeber-Generation
  • Optimale Nutzung der schenkungsteuerlichen Freibeträge durch regelmäßige Schenkungen von Anteilen
  • Gezielte Schaffung von schenkungsteuerlich begünstigten Vermögens
  • Verteteilung der Einkünfte auf möglichst viele Personen zur Nutzung von Progressionsvorteilen und Grndfreibeträgen.
  • Schaffung neuen Abschreibungspotentials in Bezug auf Bestandsimmobilien

Vermögensverwaltende Gesellschaft

Mittlerweile hat sich die vermögensverwaltende GmbH etabliert. Dabei sollten Sie eine langfristige Strategie verfolgen. Ebenso sollten Sie ertragsstarke Immobilie und / oder Kapitalwerte – und beteiligungen sammeln und verwalten.

Idealerweise erwerben Sie die Immobilien mit dieser Gesellschaft. Bspw. können Renovierungsarbeiten mit anderen Einnahmen saldiert werden. Der Steuerbelastung beträgt lediglich Körperschaftsteuer. Gewerbsteuer fällt nicht an.

Verkauf des Unternehmens an sich selbst

Es kann auch Sinn machen, sein Einzelunternehmen an eine zuvor gegründete eigene Kapitalgesellschaft zu verkaufen. Sie versteuern einen begünstigten Veräußerungspreis, den Sie mit der sogenannten 1/5 tel Regelung begünstigt besteuern. Dieser Vorgang sollte zu Beginn eines Jahres erfolgen und Sie sollten in dem Jahr kein wesentliches Einkommen beziehen. Das ist möglich, wenn Sie in dem Jahr von der Tilgung des Kaufpreises aus Ihrer neuen Gesellschaft leben. In der GmbH können Sie den Kaufpreis abschreiben und damit die laufende Steuern senken.

Der Kaufpreis stellt Anschaffungskosten auf den GmbH Anteil dar. Diese Kosten können Sie bei Verkauf der Anteile von dem Verkaufspreis der Anteile wieder abziehen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Sie möchten das Vermögen von Ihnen und Ihrem Ehepartner gleichmäßig im Wert aufteilen. Im Anschluss können Sie Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Ihren Kindern optimierter nutzen.

Hier bietet sich im Vorfeld bei einer Zugewinngemeinschaft die sogenannte Güterstandschaukel zwischen den Ehegatten an. Dieser Vermögensausgleich wird nicht besteuert, so dass auch kein Freibetrag zwischen den Ehegatten „angefasst“ wird.

Im Anschluss können weitere Übertragungen auf die Kinder erfolgen. Allerdings nutzen Sie nun die steuerlichen Freibeträge gezielter.

Die Gestaltungsberatung kann beinhalten:

  • Analyse der aktuellen Situation des Vermögens und der Ziele des Steuerzahlers
  • Entwicklung von möglichen Gestaltungsszenarien, die die Belastung durch Erbschaft- und Schenkungsteuer minimieren
  • Beratung bei der Auswahl der geeigneten Gestaltungsformen und -instrumente, wie z.B. Schenkungen zu Lebzeiten, Testamente, Errichtung von Stiftungen oder Treuhandverfahren
  • Beratung bei der Umsetzung der gewählten Gestaltungsformen und -instrumente
  • Beratung bei der Erfüllung der steuerlichen Anforderungen und Pflichten